Mörderische Systeme

Vor 40 Jahren stürzte sich der Exilant Cemal Altun aus dem Fenster eines deutschen Gerichts in den Tod. Vor der türkischen Militärjunta hatte er Zuflucht in der BRD gesucht und geriet in deren Fänge.

Von Dror Dayan und Cem Kara (junge Welt vom 30.08.2023, S. 12-13)

Morgenstunden des 30. August 1983. Im sechsten Stock des Verwaltungsgerichts in Berlin-Charlottenburg soll der zweite Prozesstag der fünf Tage zuvor begonnenen mündlichen Verhandlung gegen Cemal Kemal Altun stattfinden. Als Asylberechtigter anerkannt, drängt die deutsche Politik auf die Aufhebung der Anerkennungsentscheidung. Er soll der Militärdiktatur in der Türkei übergeben werden. Jenem Folterregime, vor dem er in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht gesucht hatte. Cemal, seit über 13 Monaten in Einzelhaft, wird in Handschellen in den Verhandlungssaal geführt. Dann nimmt man sie ihm ab. Er läuft zum Fenster und springt. Cemal stirbt. Sechs Monate nach seinem Tod wird ihm Asyl zugesprochen.

Flucht vor der Junta

Der 1960 in der Nähe der Stadt Samsun geborene Cemal wuchs unter der Fürsorge seines älteren Bruders Ahmet Altun auf, der sich unter anderem im Rahmen der Köy-Koop (Dorfkooperativen) für landlose Bauern einsetzte. Dies und die Zugehörigkeit seiner Familie zur sozialdemokratischen CHP (Republikanische Volkspartei) führten dazu, dass sich Cemal früh politisierte und sich an der Gründung eines Studentenvereins in Ankara beteiligte sowie für die dortige Köy-Koop tätig wurde. Nach seiner Schulzeit begann er im Jahr 1978 ein Studium an der Fakultät für politische Wissenschaften in Ankara und wurde im Ministerium für Staatsbetriebe eingestellt. Er engagierte sich bei der Beamtengewerkschaft TÜM-Der (Einheits- und Solidaritätsverein aller Beamten) und setzte sein Engagement in studentischen Strukturen innerhalb der »Föderation progressiver Studenten« fort.

Die Türkei der 1970er Jahre war von verschiedenen Regierungswechseln geprägt. Ende 1979 löste eine Minderheitsregierung unter Süleyman Demirel die CHP unter Bülent Ecevit ab. Es folgten die Auflösung des Ministeriums für Staatsbetriebe und die Versetzung von Cemal ins Ministerium für Forstwirtschaft. Ahmet Altun beschrieb die Situation wie folgt: »Als zu dem von der MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung) und ihren Untergrundorganisationen gegen Vereine, Gewerkschaften und andere demokratische Massenorganisationen ausgeübten zivilen faschistischen Terror nun zusammen mit der ›neuen politischen Macht‹ noch der Staatsterror hinzukam, wurden die Organisationen, in denen mein Bruder war, der Reihe nach geschlossen und ihnen die Möglichkeit genommen, legal zu arbeiten.«¹ Doch Cemal setzte seine Tätigkeiten in den illegalisierten Strukturen fort.

Am 12. September 1980 putschte sich das türkische Militär unter der Führung von General Kenan Evren an die Macht, um die erstarkende Arbeiterbewegung und ihre Organisationen zu zerschlagen. Bei diesem bis dato dritten Putsch seit Gründung der Republik Türkei im Jahr 1923 ordnete die Militärführung das Verbot aller Parteien an und untersagte die politische Betätigung von Gewerkschaften. Verschiedene türkische Zeitungen zogen eine Bilanz der Repression nach dem Putsch und dokumentierten, dass es zu 650.000 Festnahmen kam, wobei 230.000 Menschen vor Gericht gestellt wurden. Darüber hinaus wurden 14.000 Menschen ausgebürgert, 30.000 Menschen mussten das Land verlassen, 74 Menschen starben bei Gefechten, 14 in Hungerstreiks, 171 Menschen wurden zu Tode gefoltert, und 50 Menschen wurden gehängt, darunter der erst 17jährige Revolutionär Erdal Eren. Hinsichtlich der öffentlichen Kritik an der Hinrichtung eines Minderjährigen äußerte sich Kenan Evren mit einer für die Mentalität der Militärs typischen Bemerkung: »Wir sollen ihn nicht hängen, sondern durchfüttern?«

Die Auswirkungen des Putsches hatten natürlich auch Folgen für Cemal. Er konnte seine politische Arbeit nicht einmal mehr illegal fortsetzen. Zudem wurden einige seiner Freunde inhaftiert. Wie viele andere Menschen, die aus ökonomischen und politischen Gründen zur Emigration getrieben werden, suchte auch er Zuflucht in Europa.

Er ließ sich einen Pass ausstellen und verließ das Land am 8. November 1980, indem er zunächst nach Rumänien flog, da es dort keinen Visumzwang für türkische Staatsbürger gab. Von Rumänien aus reiste er weiter nach Bulgarien, wo er für einige Wochen unterkam. Dann wurde er von seinem Bruder Ahmet Altun in dessen Auto mitgenommen und durchquerte Rumänien, Ungarn, die damalige Tschechoslowakei und die DDR, bevor er schließlich in Westberlin ankam, wo er am 10. Januar 1981 eintraf.

Cemal lebte in Westberlin in der Hoffnung, irgendwann in die Türkei zurückkehren zu können, und hielt sich bezüglich der dortigen Situation auf dem laufenden. Aus türkischen Zeitungen erfuhr er schließlich, dass in der Türkei gegen ihn im Zusammenhang mit der Erschießung des stellvertretenden Generalvorsitzenden der faschistischen MHP, Gün Sazak, der »während seiner Amtszeit das Land (außerhalb der Armee) in ein Waffenlager verwandelt hatte«², ermittelt wurde. Dieser Vorfall ereignete sich am 27. Mai 1980, als die marxistisch-leninistische Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) den ehemaligen Minister für Staatsmonopole und Zollwesen tötete. Sie sah in ihm eine führende Figur innerhalb der faschistischen Bewegung, die die landesweite zivil-faschistische Organisation vorantrieb.³ Die Zeitungsberichte deuteten außerdem darauf hin, dass sein Bruder Ahmet Altun, der im Exil in Frankreich lebte, und somit auch die CHP in die Angelegenheit verwickelt wurden.

Denunziert und eingesperrt

Angesichts dieser Entwicklung und auf Rat seines Bruders entschied sich Cemal, Asyl in der Bundesrepublik zu beantragen, da eine Rückkehr in die Türkei nicht mehr zur Debatte stand. Er begann Sprachkurse zu belegen und bereitete sich auf die Fortsetzung seines in der Türkei abgebrochenen Studiums vor.

Am 7. September 1981 stellte Cemal einen Asylantrag, nachdem er einen Anwalt hinzugezogen hatte. Bei seinem Anwalt handelte es sich um Wolfgang Wieland, der Mitglied bei der Alternativen Liste (AL) war und den er bereits zuvor konsultiert hatte, insbesondere in bezug auf seinen illegalen Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Die Berliner Staatsschutzabteilung, die vom Antrag erfahren hatte, leitete diese Information an das BKA Wiesbaden weiter, das im Mai 1982 den Inhalt des Antrags an Interpol Ankara übermittelte und sich gleichzeitig erkundigte, ob Interesse an einem Auslieferungsantrag bestünde. Darauf antwortete Interpol Ankara, dass Cemal in der Türkei gesucht werde. In etwa zur selben Zeit, nämlich am 18. Mai 1982, erließ das Zweite Militärgericht in Ankara einen Haftbefehl gegen Cemal wegen Mordverdachts.

Die Festnahme Cemals erfolgte am 5. Juli 1982. Nach 17 Tagen Haft ohne richterlichen Beschluss erließ das Kammergericht schließlich die vorläufige Auslieferungshaft. Wolfgang Wieland schrieb dazu: »Der neue türkische Haftbefehl datiert just vom gleichen Tage. Er sitzt 17 Tage lang, ohne dass es überhaupt einen deutschen Haftbefehl gibt.«⁴ Am 9. September 1982 wurde die endgültige Auslieferungshaft verordnet. Cemal wurde in der Untersuchungshaftanstalt (UHA) Moabit in Einzelhaft eingesperrt. Besuche durften nur in deutscher Sprache stattfinden, und sofern türkische Wörter fielen, wurde der Besuch sofort abgebrochen. Ein Antrag auf Einbeziehung eines Dolmetschers wurde vom Kammergericht abgelehnt.⁵

Nachdem das Kammergericht am 16. Dezember 1982 die Zulässigkeit der Auslieferungshaft erklärt hatte, wurde sie am 21. Februar 1983 von der Bundesregierung genehmigt. Daraufhin wurde Cemal am 15. März 1983 zwecks Auslieferung aus seiner Zelle im UHA Moabit in den Polizeigewahrsam in der Gothaer Straße verlegt, um ihn anschließend in Frankfurt am Main in ein Flugzeug zu setzen und in die Türkei auszufliegen.

Rita-Kantemir-Thomä, damaliges AL-Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, setzte sich intensiv gegen die Auslieferung von Cemal ein und beschrieb die daraufhin entstandene öffentliche Reaktion wie folgt: »Buchstäblich in letzter Minute war die Auslieferung durch eine europaweite Welle von Protesten, Erklärungen und Interventionen gestoppt worden.«⁶ Außenminister Hans-Dietrich Genscher befand sich zu diesem Zeitpunkt in Strasbourg und wurde dort vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pieter Dankert, mit dem Fall konfrontiert. Von da an verstärkte sich der Protest gegen die Auslieferung Cemals, an der sich neben aus der Türkei stammenden Aktivisten insbesondere die AL und die Grünen beteiligten. Es folgten unter anderem ein Hungerstreik in der Kirche »Zum Heiligen Kreuz« in Berlin, Proteste vor türkischen Vertretungen, Mahnwachen und eine spektakuläre Käfigaktion in Bonn, wobei sich prominente Personen wie Liedermacher Wolf Biermann und die Bundestagsabgeordnete Petra Kelly von den Grünen am 15. Juni 1983 medienwirksam an das Bundeskanzleramt ketteten.

Während das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hatte, ließ die Europäische Kommission für Menschenrechte am 2. Mai 1983 die Beschwerde zu. Am 6. Juni 1983 erkannte das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Cemal als Asylberechtigten an.

»Gute Zusammenarbeit«

Auf Beschluss des Kammergerichts vom 14. Juni 1983 wurde die Haftdauer fortgesetzt, Cemal verblieb weiterhin in der UHA Moabit in Einzelhaft, und eine erfolgreiche Klage seitens des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten sollte ihm die Berechtigung wieder aberkennen. Das Verfahren diesbezüglich wurde auf den 25. August 1983 angesetzt. Im Juli berichtete die türkische Presse, dass der deutsche Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU) einen Staatsbesuch beim NATO-Partner in Ankara abgehalten habe, wobei er Zusagen hinsichtlich der Auslieferung von Cemal gemacht habe.

Der Wille der deutschen Regierung, Cemal an die Türkei auszuliefern, hatte somit weiterhin Bestand. Denn die Militärjunta dürfte man in Bonn nicht zuletzt aufgrund der geostrategischen Lage der Türkei, insbesondere nach dem Sturz des Schahs im Iran 1979, als willkommene konterrevolutionäre Kraft in einer für die NATO destabilisierten Region angesehen haben.

So bat Zimmermann Justizminister Hans Arnold Engelhard (FDP) in seinem Schreiben vom 21. Juli 1983 darum, Cemals Auslieferung zuzustimmen, und legte darin die Gründe dafür offen dar: »Im Interesse der Fortführung einer nach wie vor guten Zusammenarbeit mit der Türkei auf polizeilichem Gebiet, aber auch im Interesse der Glaubwürdigkeit des Auslieferungsverkehrs mit der Türkei insgesamt, bitte ich Sie, die Bewilligungsentscheidung vom 21. Februar 1983 für vollziehbar zu erklären, damit die Auslieferung unverzüglich durchgeführt werden kann.«⁷

Der ohnehin schon zähe Verwaltungsapparat der BRD, begleitet von spürbarer Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in der Gesellschaft, sowie der Wille der Regierung, die Zahl der Asylsuchenden drastisch zu reduzieren, führte durch die Einmischung politischer Instanzen dazu, dass Cemal langsam, aber sicher, immer tiefer in ein aus Hass und Verrat bestehendes System gezerrt wurde.

Bis zum Beginn der Sommerpause am 15. Juli 1983 war von der Europäischen Menschenrechtskommission weder eine Entscheidung gefällt worden, noch forderte sie die Bundesregierung erneut dazu auf, die Auslieferungsbewilligung auszusetzen. Klaus Kinkel, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, erklärte am selben Tag, dass die Bundesregierung an ihrer Auslieferungsentscheidung festhalten werde. Wolfgang Wieland hielt diesbezüglich fest, dass Cemal seinen Besuchern ab dem 15. Juli 1983 sagte, dass er ausgeliefert werde.⁸

Der Militärputsch in der Türkei hatte zu einer beträchtlichen Fluchtwelle geführt, und in der Folge suchten vermehrt Menschen Zuflucht in Deutschland. Ab 1980 gab es 150 Auslieferungsersuchen durch die Militärdiktatur in der Türkei, wobei die BRD in 20 Prozent der Fälle den Ersuchen nachkam und die Betroffenen auslieferte⁹, darunter Levent Begen, der 23 Tage lang gefoltert wurde, nachdem er trotz schwebenden Asylverfahrens an die Türkei ausgeliefert worden war.¹⁰

Während seiner unermüdlichen Anstrengungen, die Auslieferung Cemals abzuwenden, erfuhr Wieland aus erster Hand, wie mit politischen Dissidenten in der Türkei verfahren wurde. Neben Gesprächen mit Anwaltskollegen aus der Türkei, die Folter am eigenen Leib erlebt hatten, erhielt er einen Brief von Cemals Neffen Yalçın Altun: »Ich befand mich in der Zeit vom 15.1.1982 bis 3.2.1982 hauptsächlich im Polizeipräsidium Ankara und im militärischen Gefängnis Mamak. (…) Ich hörte auf dem Weg zum Verhörraum und zurück zu meiner Zelle bis spät in die Nacht männliche und weibliche Stimmen von gefolterten Menschen. (…) Als es dann Nacht wurde (…), haben sie mich wieder in einen Raum gebracht und dort meine Hände und Füße an eine Latte gebunden (…) und an die Decke gehängt. Sie wollten von mir, dass ich alles, was ich weiß, über meinen Onkel, Cemal Kemal, meinen Vater (…) und meine Freunde detailliert erzähle. Trotz meiner Bitte und Anflehung haben sie meinen Händen und diesmal auch meinem Geschlechtsteil elektrische Stromschläge versetzt. (…) Mit einem Freund zusammen wurde ich zwölf Tage verhört. (…) Deshalb ist die Auslieferung meines Onkels an die Türkei ein großer Irrtum, sogar Mord, aber mindestens sein seelischer Tod.«¹¹

In den Morgenstunden des 30. August 1983 wurde, wie oben beschrieben, die am 25. August begonnene mündliche Verhandlung gegen Cemal bezüglich der Klage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten im sechsten Stock des Verwaltungsgerichts in Berlin-Charlottenburg fortgesetzt. Vor Beginn der Verhandlung nahm sich Cemal das Leben, indem er sich aus einem offenen Fenster stürzte.

Der Familie und den Beteiligten, die sich auf privater, rechtlicher und politischer Ebene um Cemal gekümmert hatten, wird dieses Ereignis mit Sicherheit als ein zutiefst traumatisierendes Erlebnis in Erinnerung geblieben sein. Nach Monaten der solidarischen Mobilisierung für sein Leben und der Hoffnung, seine Auslieferung abwenden zu können, hatte Cemal schließlich den Entschluss gefasst, sich den autoritären Kräften, die über sein Leben bestimmen wollten, durch seinen eigenen Tod zu entziehen.

Sein Tod war nicht vergeblich

Der Tod Cemals und das öffentliche Aufsehen hatten zur Folge, dass Auslieferungen politisch Verfolgter in die Türkei beendet wurden. Allerdings gerieten statt dessen im Laufe der Jahre in der Türkei kriminalisierte Organisationen auf internationale Verbotslisten, so auch in der BRD. Der kurze Zeit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführte Paragraph 129 b Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine auf ausländische Organisationen erweiterte Fassung des Gesinnungsparagraphen 129 a dar und ermöglicht den deutschen Repressionsbehörden die Verfolgung und Bestrafung mutmaßlicher Mitglieder der gelisteten Organisationen auf deutschem Boden. In diesem Zusammenhang werden seitdem regelmäßig politische Prozesse in der BRD geführt, wobei die Betroffenen oft mehrere Jahre in Isolationshaft eingesperrt sind, die international von Menschenrechtsorganisationen als weiße Folter eingestuft werden. Das zeigt, dass sich an am partnerschaftlichen Verhältnis zwischen der BRD und der Türkei nichts Grundlegendes hat.

Die Mobilisierung für Cemal markiert eine wichtige Etappe in der Geschichte der linken Bewegung in Deutschland, die sich aufgrund dieses Falles verstärkt mit dem Thema Antirassismus auseinandersetzte.¹² In diesem Sinne spielte sie keine geringe Rolle bei der Formierung antirassistischer und humanistischer Gruppen, die in den 1980er Jahren entstanden.

Diesem Umstand ist es vermutlich auch zu verdanken, dass heute gegenüber von jenem Gerichtsgebäude in der Hardenbergstraße 20 ein Gedenkstein steht. Angefertigt vom iranischen Künstler Akbar Behkalam im Jahr 1996, trägt er eine Inschrift, die an Cemal Kemal Altun erinnert und Asyl für alle politisch Verfolgten fordert. Nicht nur dort wird seiner gedacht. In der Kasseler Nordstadt und in Hamburg-Ottensen wurden Plätze nach ihm benannt.

Anmerkungen

1 Veronika Arendt-Rojahn (Hg.): Ausgeliefert. Cemal Altun und andere, Reinbeck 1983, S. 26

2 Ebd., S.27

3 Zafer Yolunda 1, Istanbul 2000, S. 224

4 Ausgeliefert, a. a. O., S. 46

5 Ebd., S. 38

6 Ebd., S. 35

7 Schreiben von Innenminister Zimmermann an Justizminister Engelhard vom 21.7.1983, dokumentiert in: ebd., S.182

8 Ebd., S. 57

9 Niels Seibert: Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964–1983, Münster 2008, S. 183

10 Ausgeliefert, a. a. O., S.31

11 Brief von Yalçın Altun an Wolfgang Wieland vom 4. August, dokumentiert in: ebd., S. 58-60

12 Seibert, Vergessene Proteste, a. a. O., S. 181

Quelle: http://www.jungewelt.de/artikel/457981.cemal-altun-mörderische-systeme.html

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