Weg mit dem Paragraph 218

Nachfolgend dokumentiere ich einen Artikel, der zuerst auf http://www.jungewelt.de erschienen ist, zur Geschichte des Kampfes gegen den § 218 (Verbot von Schwangerschaftsunterbrechung):

Weg mit Paragraph 218!

Vor 90 Jahren erreichte der Kampf gegen den Abtreibungsparagraphen in der Weimarer Republik seinen Höhepunkt. Die KPD war daran führend beteiligtVon Cristina Fischer

Die Abtreibung ist in Deutschland bereits seit 150 Jahren strafbar. Der Paragraph 218 (ursprünglich die Paragraphen 218–220) ist seit 1871 im Strafgesetzbuch verankert.¹ Er bewertet die Abtreibung grundsätzlich als strafbare Handlung der daran Beteiligten, einschließlich der betroffenen Frauen. In der Weimarer Republik war auch die Werbung für damals noch teure Verhütungsmittel ebenso wie ihr öffentlicher Verkauf verboten (Paragraph 184). Nach Ende des Ersten Weltkrieges hatte sich bald Widerstand gegen diese vor allem arme Frauen benachteiligende Gesetzgebung geregt. Die SPD hatte bereits 1920, die KPD 1921/22 Gesetzesinitiativen gegen den Paragraphen in den Reichstag eingebracht, die jedoch sämtlich scheiterten. 1925 folgte ein Gesetzentwurf der KPD zum Schutz von Mutter und Kind, der im Januar 1927 im Reichstag abgelehnt und 1928 von der KPD erneut eingebracht wurde.

Am 7. Mai 1926 wurde der Paragraph 218 etwas entschärft; statt Zuchthaus drohte nun den Angeklagten »nur noch« Gefängnis; Ärzte und Helfer mussten allerdings weiterhin mit Zuchthaus rechnen, vor allem, wenn ihnen »Gewerbsmäßigkeit« nachgewiesen werden konnte. Im Folgejahr gab es eine weitere Erleichterung für die Betroffenen; durch die juristische Hintertür wurden medizinische Gründe für Schwangerschaftsabbrüche anerkannt. Mit einem ärztlichen Attest konnten sich Frauen nunmehr also von einer unerwünschten Schwangerschaft befreien lassen. Davon profitierten vor allem wohlhabende Frauen, die sich solche Atteste erkaufen konnten.

Der 1925 von der KPD gegründete Rote Frauen- und Mädchenbund (RFMB) verlangte auf seinem ersten Reichskongress die Freigabe öffentlicher Aufklärung und die kostenlose Abgabe von Schutzmitteln (Kondomen u. ä.) an Werktätige. Der RFMB trat auch für Geburtenregelung ein. Die Rote Fahne, das Zentralorgan der KPD, berichtete regelmäßig über Abtreibungsprozesse in Deutschland und über die fortschrittliche Abtreibungsgesetzgebung und -praxis in der Sowjetunion.

Frauen in Aktion

Die Weimarer Republik war von einer wachsenden Mobilisierung von Frauen geprägt, die ihren angestammten Platz in der Küche und am Kinderbett verließen. Doch anders als heute oft dargestellt, ging es nicht nur um Rauchen in der Öffentlichkeit, Sport oder weibliche Präsenz in Theatern, Kinos, Bars und Cafés. Wenn von berufstätigen Frauen dieser Zeit die Rede ist, werden meist schicke »Bürofräulein«, Stenotypistinnen, Telefonistinnen oder Verkäuferinnen in den Blick genommen. Dass ganze Fabriken, vor allem in der Textilindustrie, eine vorwiegend weibliche Belegschaft hatten, gerät aus dem Blick, denn wie sich diese Proletarierinnen mit ihrer oft prekären Situation auseinandersetzten, ist wenig glamourös und wird daher kaum thematisiert.

Der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann stellte in einem Referat auf dem Weddinger Parteitag 1929 fest: »Vom Jahre 1907 bis 1925 haben wir eine Zunahme der Arbeiterinnen im Produktionsprozess um drei Millionen, (…) 6,3 Millionen Frauen befinden sich im Arbeitsprozess, das sind ungefähr 37 Prozent aller Beschäftigten, eine gewaltige Zahl im Verhältnis zur gesamten Arbeiterschaft in Deutschland.«² Als Beispiel nannte er den Bezirk Chemnitz mit 250.000 bis 300.000 Textilarbeiterinnen. Auf sie und ihre Kolleginnen im Reich solle sich das Augenmerk der Partei künftig mehr richten.

Tatsächlich erfasste die Streikbewegung Ende der 1920er Jahre auch Industriebetriebe, in denen vor allem Frauen beschäftigt waren. Arbeiterinnen wurden in steigendem Maße zu Protagonistinnen ihrer eigenen politischen Kämpfe, zumeist unter dem Einfluss der KPD oder der SPD. Die Kommunisten organisierten regelmäßige »Frauenwochen« mit verschiedenen Vorträgen und Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag im März, zu denen anfangs in Berlin nur ein paar hundert Teilnehmerinnen zusammenkamen. Das Interesse wuchs im Laufe der Jahre. So demonstrierten am 11. Februar 1930 rund 5.000 Frauen in Berlin gegen den Paragraphen 218.

Die KPD initiierte auch die sogenannte Delegiertenbewegung für Frauen, die nicht der Partei angehörten. Im Februar 1931 fand die erste Delegiertenkonferenz der erwerbslosen Arbeiterinnen Berlins statt, die gleiche Unterstützung für beide Geschlechter, kostenlose Lieferung von Kohlen, Kartoffeln und Strom, sofortige Abfertigung von Frauen auf den Stempelstellen, Sonderzuwendungen für Schwangere sowie Kinderbetreuung forderte.³ Am 25. und 26. Februar 1931 demonstrierten Frauen auf allen Berliner Stempelstellen.

Es liegt auf der Hand, dass derart selbstbewusst auftretende Aktivistinnen tendenziell dazu befähigt wurden, auch über scheinbar private Probleme, wie ungewollte Schwangerschaften und deren Beseitigung, öffentlich zu sprechen und sich gegen den sie entmündigenden Paragraphen aufzulehnen. Sie blieben mit ihrem Protest nicht allein. Auch in bürgerlichen Kreisen geriet der Paragraph 218 zusehends in die Kritik, vor allem in den Großstädten. Aus der Ärzteschaft kam ebenfalls Widerspruch. Im Juli 1930 richteten 356 Berliner Ärztinnen einen Antrag auf Freigabe des sozial indizierten Schwangerschaftsabbruchs an den Strafrechtsausschuss des Reichstages.

»Cyankali«

Friedrich Wolf betätigte sich seit 1928 in Stuttgart als Arzt, nachdem er zuvor Stadtarzt in Remscheid gewesen war und in Hechingen praktiziert hatte. In seinem voluminösen Gesundheitsratgeber »Die Natur als Arzt und Helfer« (1928) widmete er dem Thema »Staat und Ehe« einen eigenen Abschnitt. Darin heißt es: »Der Staat sucht den starken Geburtenrückgang der letzten Jahre durch den Abtreibungsparagraphen und Eheberatungsstellen zu bekämpfen.«⁴ Der Autor wies auf das Wohnungselend hin, das etwa in Berlin dazu führte, dass sich bis zu einem Dutzend Menschen eine Stube und Küche teilen mussten, mehrere Personen zugleich bzw. nacheinander in einem Bett schliefen, so dass unhygienische und »unsittliche« Verhältnisse unvermeidlich waren. Der 45. Deutsche Ärztetag in Eisenach 1927 hatte die Zahl der verbotenen Abtreibungen in Deutschland auf eine halbe Million bis 800.000 pro Jahr geschätzt. »Jährlich sterben in Deutschland 10.000 junge Mütter an unsachgemäßer Abtreibung durch Nichtärzte!«⁵

Anfangs Mitglied der SPD, hatte sich Wolf 1927 dem Verein Sozialistischer Ärzte (VSÄ) und 1928 der KPD angeschlossen. Er hob die Maßnahmen in der Sowjetunion hervor, wo die Abtreibung, die in Kliniken und von qualifizierten Ärzten vorgenommen wurde, unentgeltlich und straffrei war.

Ende 1927 hatte Wolf, der seit Beginn der 1920er Jahre auch als Schriftsteller tätig war, ein Stück entworfen, in dem es um eine ungewollte Schwangerschaft ging; anschließend hatte er sich an einem Drama über den internationalen Kampf um Erdölquellen (»Marsch auf Mossul«) versucht und war erst Ende 1928 zur Abtreibungsthematik zurückgekehrt. Er war nicht der erste, der sich diesem Sujet zuwandte. 1927 hatte der sozialdemokratische Arzt Carl Credé-Hörder sein auf eigenen Erlebnissen beruhendes Buch »Volk in Not. Das Unheil des Abtreibungsparagraphen« herausgebracht. Er war 1926 zusammen mit zwei weiteren Kollegen wegen »gewerbsmäßiger Abtreibung« angeklagt und verurteilt worden. »Ich will beweisen«, verkündete er in seinem Vorwort, »wie überholt und schädlich der Paragraph 218 unseres Strafgesetzbuches ist, wie grausam er unser Volk plagt«.⁶ Credé schrieb darüber auch in seiner Dokumentation »Frauen in Not. § 218« (1929) und in den beiden Dramen »Frauen in Not« und »Justizkrise« (1930).

Friedrich Wolf stellte sein Drama »Cyankali«, das zunächst den Titel »§ 218« trug, im Frühjahr 1929 fertig. Beteiligt an der Endfassung war die Frankfurter Schauspielerin Constanze Menz. Es geht darin um eine Büroangestellte, die von ihrem Freund, einem Arbeiter, ein Kind erwartet. Die junge Frau wohnt mit ihrer Mutter und mehreren kleinen Geschwistern in »Stube und Küche« zusammen. Als sie ihre Arbeit verliert und ihr Freund wegen eines Streiks ausgesperrt wird, verdienen beide nichts mehr; der Freund wird zudem wegen eines Lebensmitteldiebstahls polizeilich gesucht. Daraufhin beschließt die junge Frau abzutreiben, findet jedoch bei dem bürgerlichen Arzt, an den sie sich wendet, kein Verständnis. Von ihrer Mutter aus dem Haus geworfen und nach einem Selbstversuch mit einem nicht sterilen Instrument erkrankt, wendet sie sich an eine »Engelmacherin«, die ihr aber lediglich ein Fläschchen mit Zyankali verkauft. Zu Hause nimmt sie mit Hilfe der Mutter eine zu große Dosis des Gifts ein, verliert den Fötus und liegt im Sterben. Während die Mutter und der Freund wegen Beihilfe zur Abtreibung verhaftet werden, bleibt die mit dem Tod ringende junge Frau allein zurück.

Nachdem sich Pläne mit dem bekannten Berliner Theaterregisseur Erwin Piscator zerschlagen hatten, begann Wolf eine Kooperation mit der ein Jahr zuvor gegründeten »Gruppe junger Schauspieler«. Am 6. September 1929 feierte das Stück am Lessing-Theater in Berlin mit Stobrawa in der Rolle der Hete und Bienert als ihrem Freund Paul Premiere. Die Uraufführung war ein durchschlagender Erfolg. »Minutenlang applaudierte das ganze Haus stehend«, berichtete der Theaterkritiker Herbert Jhering im Berliner Börsen-Courier. Die linke und liberale Berliner Presse zeigte sich fast einhellig begeistert vom Mut des Autors und der Leistung der Schauspieler.

Erich Kästner staunte am 14. September in der Neuen Leipziger Zeitung: »Der größte Erfolg der gegenwärtigen Spielzeit ist Friedrich Wolfs ›Cyankali. § 218‹ (…). Am Schluss der Aufführung, die ich besuchte, schrie eine Stimme vom Balkon: ›Nieder mit dem Paragraphen 218!‹ Und ein tumultuarischer Chor von Mädchen- und Männerstimmen rief: ›Nieder mit ihm! Nieder! Nieder!‹ Und die Zeitungen greifen das Thema wieder auf. Und die juristische Reichstagskommission wird Arbeit bekommen und erneut Stellung nehmen müssen. Durch ein Theaterstück veranlasst!«⁷

Der Fall Kienle-Wolf

Über einhundert Mal wurde das Drama bis Mitte Januar 1930 in Berlin gespielt, danach tourte die Truppe durch ganz Deutschland, teils unter sehr schwierigen Bedingungen. Die »Gruppe junger Schauspieler« wurde auch ins Ausland eingeladen, spielte in der Schweiz und in der Sowjetunion. Schon im Frühjahr 1930 kam die inhaltlich entschärfte und dennoch von der Zensur wiederholt verbotene Verfilmung von »Cyankali« in die deutschen Kinos.

Friedrich Wolf war auf diese Weise in ganz Deutschland bekannt geworden. Als er am 19. Februar 1931 in Stuttgart ebenso wie seine Kollegin Else Kienle wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Abtreibung verhaftet wurde, tat sich die zuständige Staatsanwaltschaft damit keinen Gefallen. Wolf kontaktierte nicht nur seinen Anwalt, sondern auch die Bezirksleitung der KPD Württemberg, und ging in die Offensive. Auf Initiative der Internationalen Arbeiterhilfe (IAH), der Arbeitsgemeinschaft sozialpolitischer Organisationen (ARSO) und des Komitees für Geburtenregelung entstanden ca. achthundert Aktionsausschüsse im ganzen Land, die mehr als 1.500 Versammlungen für die Freilassung von Wolf und Kienle organisierten.

Auch Sozialdemokratinnen sollen sich an der Kampagne beteiligt haben. »Es wurde ein besonderer Arbeitskreis gebildet, dem Vertreterinnen des ADGB, der Arbeitersportorganisation, der Sozialistischen Arbeiterjugend und der SPD angehörten.«⁸ Clara Zetkin richtete im April 1931 in der Roten Fahne einen »Kampfruf an die sozialdemokratischen Frauen«.

Friedrich Wolf wurde nach etwa zwei Wochen gegen Zahlung einer hohen Kaution aus der Haft entlassen und trat umgehend auf mehreren überfüllten Versammlungen als Redner auf. Else Kienle kam erst später, nach einem einwöchigen Hungerstreik, frei. Beide sprachen im April auf einer Massenkundgebung vor etwa 15.000 Zuhörern im Berliner Sportpalast. Sie forderten dort auch die Abschaffung des Paragraphen 184, »der die Geburtenregelung, der die öffentliche Aufklärung über Verhütungsmittel unter Strafe stellt, denn wir wollen nicht abtreiben, wir wollen die Abtreibung verhüten!« so Kienle.⁹ Zu einem Prozess gegen Wolf und Kienle kam es anschließend nicht mehr.

In ihrer Studie »Die Partei kämpft wie ein Mann« behauptet die Soziologin Silvia Kontos, dass die kommunistische Aktionsbewegung gegen den Paragraphen 218 nach der Freilassung der beiden Beschuldigten im Mai/Juni 1931 »langsam verebbt« sei. Das trifft jedoch nur bedingt – hinsichtlich der Massen- und Straßenaktionen – zu. Die Diskussion über den Paragraphen und über die Rechte von Frauen gingen in der KPD und den mit ihr verbundenen Organisationen indes in lebhafter und vielfältiger Form weiter.

Zu den praktischen Ergebnissen der Kampagne des Jahres 1931 gehörte die Gründung der ab Juni 1931 in Willi Münzenbergs Neuem Deutschem Verlag herausgegebenen Zeitschrift Der Weg der Frau, die sich unter der Chefredakteurin Marianne Gundermann nicht nur an Kommunistinnen wandte. Gleich in der ersten Ausgabe wurde der Paragraph 218 ausführlich thematisiert, so in einem Artikel »Abtreibung oder Verhütung« des prominenten Rechtsanwalts Alfred Apfel und in einem Interview mit Else Kienle.

Bereits seit 1921 erschien die auflagenstarke Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) – ab 1932 unter der Chefredakteurin Lilly Korpus –, die sich ebenfalls mit Frauenthemen und mit dem Paragraphen 218 befasste. So wurde dort 1931 der Roman »Maria und der Paragraph« von Franz Krey in Fortsetzungen gedruckt.

Der Weg der Frau organisierte zusammen mit der IAH die Ausstellung »Frauen in Not«, die ab dem 9. Oktober 1931 im »Haus der Juryfreien« am Platz der Republik in Berlin gezeigt wurde. Eröffnet wurde sie mit Ansprachen von Otto Nagel, Marianne Gundermann und Käthe Kollwitz, die auch Credés Buch »Volk in Not« mit Illustrationen ausgestattet hatte. Bereits Jahre zuvor hatte sie eine Zeichnung »Nieder mit dem Abtreibungsparagraphen« entworfen, die 1924 von der KPD als Plakat herausgegeben worden war. Zu den weiteren beteiligten Künstlerinnen und Künstlern gehörten Hannah Höch, Alice Lex-Nerlinger, Katharina Heise, Sella Hasse, Lea Langer (Grundig), Otto Nagel, Ernst Barlach, Otto Dix und Oskar Kokoschka. Daneben wurden Arbeiten von Edvard Munch, Chagall und Picasso gezeigt. Wegen des großen Interesses blieb die Ausstellung bis zum Dezember 1931 in Berlin und wurde dann in reduziertem Umfang nach Frankfurt am Main weitergeschickt, wo sie bis zum 1. Februar des Folgejahrs zu sehen war.

Scheinkampf der SPD

Nicht wenige Sozialdemokraten und vor allem Sozialdemokratinnen hatten sich vehement für die Beseitigung des Paragraphen 218 eingesetzt, darunter auch der Jurist Gustav Radbruch, 1921/22 (und 1923 für drei Monate) Justizminister, der argumentierte: »Es hat noch nie eine reiche Frau wegen Paragraph 218 vorm Kadi gestanden.«¹⁰ Die SPD konnte sich jedoch nicht zu einer einheitlichen und kämpferischen Position in dieser Frage durchringen. Dabei spielte wohl auch die nicht unberechtigte Furcht vor der Reaktion der Kirchen und der erstarkenden Rechtsparteien eine Rolle; bei den Wahlen im September 1930 hatte die NSDAP erheblich an Stimmen hinzugewonnen. Die Nazis waren noch im selben Jahr im Reichstag in die Offensive gegangen und hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, demnach wegen »Rasseverrats« mit Zuchthaus zu bestrafen sei, wer es unternähme, »die natürliche Fruchtbarkeit des deutschen Volkes zum Schaden der Nation künstlich zu hemmen«.¹¹

Und so blieb alles beim alten. Die Rote Fahne berichtete am 15. März 1931, »dass die sozialdemokratische Reichstagsfraktion den Antrag der Kommunisten auf Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 im Reichstag nicht zur Beratung zuließ, weil sie ihn nicht gestrichen haben will, weil sie die Brüning-Regierung unterstützt«. Die SPD habe nur einen »Scheinkampf gegen den § 218« geführt. Die Journalistin und Politikerin Luc Jochimsen bestätigte 40 Jahre später die Einschätzung der Roten Fahne: »Die Chance, den § 218 grundlegend zu reformieren, war in der Weimarer Republik greifbar nahe. Dass sie verschenkt wurde, geht auf das Konto der Sozialdemokraten, die viel von der Reform des § 218 redeten – und ihre Versprechungen nicht hielten.«¹²

Silvia Kontos kommt hingegen in ihrer der KPD-Frauenpolitik gewidmeten Studie, in der sie die destruktive Taktik der SPD systematisch ignoriert, zu dem verkürzenden Schluss, dass die Initiative der KPD gegen den Paragraphen 218 »gescheitert« sei. Auch meint sie, dass sich »die politische Aktivität und Mobilisierung der Frauen« in dem Moment erschöpft habe, als »das unmittelbare Aktionsziel, die Freilassung der beiden Ärzte, erreicht war«.¹³ Der Partei sei es nicht gelungen, die Bewegung auszuweiten. Dem widerspricht sogar ihre eigene Darstellung, die ausführlich auf die von der KPD organisierte Delegiertenbewegung eingeht, die im Herbst 1931 einen triumphalen Höhepunkt erreichte und erst im Frühjahr 1932 endete.

Im Oktober 1931 brachte die KPD erneut ein umfangreiches »Schutzprogramm für die arbeitende Frau« als Antrag in den Reichstag ein. Sie forderte darin die volle wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Gleichstellung der Frau, die Abschaffung des Paragraphen 218 sowie Schutzmaßnahmen für arbeitende, schwangere und erwerbslose Frauen. Auch dieser Antrag wurde nicht berücksichtigt.

Massenaufmarsch der Unterdrückten

Ende Oktober fand in Berlin der Delegiertenkongress der werktätigen Frauen Norddeutschlands statt, mit 1.500 Teilnehmerinnen der größte seiner Art. »Einen solchen Massenaufmarsch der unterdrückten Frauen hat Berlin noch nicht gesehen«, hieß es in der Roten Fahne vom 22. Oktober. Von den Delegierten, davon die Hälfte Betriebsarbeiterinnen, waren die meisten parteilos, weniger als fünf Prozent kamen aus bürgerlichen Vereinen, einige gehörten der SPD, ein Dutzend sogar der NSDAP an.¹⁴ Zum Höhepunkt des Kongresses wurde eine Kundgebung im Sportpalast, die rund 10.000 Frauen (und Männer) besucht haben sollen. »Von diesen uns zuströmenden frischen, begeisterten Kräften der werktätigen Massen, der kämpferischen Frau an der Seite des Mannes, kann uns keine Gewalt der Welt trennen«, frohlockte die Rote Fahne am 27. Oktober. Im Laufe des Jahres sollen sich ungefähr 6.000 Frauen der KPD angeschlossen haben.¹⁵

Zweifellos war diese Resonanz ein Erfolg der progressiven Frauenpolitik der Partei während der gesamten Zeit der Weimarer Republik. Doch 1932 drängten in Deutschland zunehmend andere existentielle Probleme in den Vordergrund – die Massenarbeitslosigkeit, die chronische Unterversorgung eines immer größeren Teils der Bevölkerung und der Kampf gegen die faschistische Gefahr, der in Berlin und anderen Städten zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führte. Die Machtübertragung an Hitler und die NSDAP führte dann ab 1933 erwartungsgemäß zu einem rasanten Abbau der von den Frauen in der Weimarer Republik eroberten Rechte und Möglichkeiten.

Anmerkungen

1 Siehe hierzu: www.mariaundderparagraph.de

2 Zit. n. Emmi Wolf/Klaus Hammer (Hg.): Cyankali. Eine Dokumentation, Berlin 1978, S. 88

3 Silvia Kontos: Die Partei kämpft wie ein Mann. Frauenpolitik der KPD in der Weimarer Republik, Frankfurt am Main/Basel 1979, S. 82

4 Zit. n. Wolf/Hammer, a. a. O., S. 82

5 Zit. n. ebd., S. 83

6 Zit. n. ebd., S. 87

7 Zit. n. ebd., S. 137

8 Petra Schneider: Weg mit dem § 218! Die Massenbewegung gegen das Abtreibungsverbot in der Weimarer Republik, Berlin 1975, S. 74

9 Zit. n. Thorsten Eitz: »Nieder mit dem Abtreibungsparagraphen!« Die Kontroverse um den § 218. In: Thorsten Eitz/ Isabelle Engelhardt: Diskursgeschichte der Weimarer Republik, Bd. 2, Hildesheim 2015, S. 156

10 Zit. n. Luc Jochimsen: Paragraph 218 (1871–1971). Hundert Jahre Elend. In: dies (Hg.): Paragraph 218. Dokumentation eines 100jährigen Elends, Hamburg 1971, S. 17

11 Zit. n. Eitz, a. a. O., S. 158

12 Jochimsen, a. a. O., S. 25 f.

13 Kontos, a. a. O., S. 90

14 Ebd., S. 83 f.

15 Schneider, a. a. O., S. 86. Bei Wahlen erreichte die KPD allerdings prozentual weniger Frauenstimmen als andere Parteien.

Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/414865.feminismus-weg-mit-paragraph-218.html

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